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rs systems+ GmbH meldet Insolvenz an

16. Februar 2023 | Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 15. Februar 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren über die rs systems+ GmbH eröffnet (Az.: 221 IN 96/23). Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, sollten die Anleger nun ihre rechtlichen Möglichkeiten wahrnehmen.
Dr. Ingo Gasser
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Dr. Ingo Gasser ist Gründer der Wirtschaftskanzlei "Dr. Gasser" - Er ist Ansprechpartner zu allen Themen des...

Das Amtsgericht Chemnitz hat am 15. Februar 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren über die rs systems+ GmbH eröffnet (Az.: 221 IN 96/23). Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, sollten die Anleger nun ihre rechtlichen Möglichkeiten wahrnehmen.

Überraschend kommt die Insolvenz nicht, nachdem die BaFin der rs systems+ GmbH schon im Januar die Einstellung ihres unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben hat. Die Gesellschaft hätte die Anlegergelder daher zurückzahlen müssen. Dazu wird es nun kaum noch kommen. Die Anleger müssen befürchten, dass die rs systems+ GmbH die unerlaubten Geschäfte der ebenfalls insolventen bc connect GmbH weitergeführt hat. Zudem besteht Betrugsverdacht. In diesem Zusammenhang hatte es bereits Anfang Januar eine groß angelegte Razzia der Staatsanwaltschaft Chemnitz gegeben.

Wie der MDR online berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall und wegen unerlaubter Bankgeschäfte. Zudem soll spätestens ab November 2021 ein sog. Schneeballsystem mit verschiedenen Geldanlagen betrieben worden sein. Das heißt, die Auszahlungen an Anleger erfolgten nicht aus erwirtschafteten Gewinnen, sondern nur aus den Geldern neu angeworbener Gelder. „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis ein solches Kartenhaus zusammenbricht und die Anleger den Schaden haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, der mit dem Fall rs systems+ und bc connect bestens vertraut ist.

Nach Angaben der Ermittler sah das Geschäftsmodell der rs systems+ GmbH vor, Gelder bei Anlegern, auch in Kryptowährungen einzusammeln, und es mit großzügigen Aufschlägen zurückzuzahlen. So soll es Provisionsverträge mit Mobilfunkanbietern gegeben haben, die dann mit Gewinn an Großkunden weitergegeben werden sollten. Davon sollten dann auch die Anleger partizipieren. Tatsächlich hat es solche Provisionsverträge nach Angaben der Staatsanwaltschaft nie gegeben.

Bei der Razzia im Januar wurden mehrere Personen festgenommen und zahlreiche Unterlagen sowie Bargeld und Wertgegenstände beschlagnahmt. Wie hoch der Schaden ist, ist noch nicht bekannt. Anleger müssen aber erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Sobald das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger zu befriedigen.

Um weitere finanziellen Schaden abzuwenden, können unabhängig vom Insolvenzverfahren auch Schadenersatzansprüche geprüft werden. Neben Forderungen gegen die Unternehmensverantwortlichen können auch Ansprüche gegen die Anlagevermittler bzw. Anlageberater bestehen, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. Zudem hätten sie die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen.

Rechtsanwalt Dr. Gasser steht den Anlegern für eine Einschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten gerne zur Verfügung.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/bank-und-kapitalmarktrecht/

 

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